Anerkannter Betreuungsverein

Was ist rechtliche Betreuung? Wer braucht sie?
Viele Menschen wohnen unter uns, die ihre Angelegenheiten infolge von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst bewältigen können. Sie brauchen Hilfe und Unterstützung. Diese Aufgabe übernimmt der SkF mit seinen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuern.
Der SkF Villingen ist staatlich anerkannter Betreuungsverein,
unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
Die BetreuerInnen werden vom Gericht für bestimmte Aufgabenkreise bestellt.
Als persönlicher Ansprechpartner und Interessenvertreter des Betreuten erledigen sie z.B. Behördenangelegenheiten, suchen einen Heimplatz, verwalten das Vermögen, organisieren ambulante Dienste, halten Kontakte zu wichtigen Personen und treffen notwendige Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen.
Sie sind nicht – wie der Begriff „Betreuer“ vermuten ließe – zuständig für rein praktische Hilfen, wie Kochen, Putzen, Wäsche- und Körperpflege.
Ihre Aufgabe ist vielmehr das Organisieren solcher Hilfen.

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