 |
 
Anerkannter
Betreuungsverein
Was
ist rechtliche Betreuung? Wer braucht sie?
Viele Menschen wohnen unter uns, die ihre Angelegenheiten infolge von Alter,
Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst bewältigen können.
Sie brauchen Hilfe und Unterstützung. Diese Aufgabe übernimmt
der SkF mit seinen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuern.
Der SkF Villingen ist staatlich anerkannter Betreuungsverein, unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
Die BetreuerInnen werden vom Gericht für bestimmte Aufgabenkreise bestellt.
Als persönlicher Ansprechpartner und Interessenvertreter des Betreuten
erledigen sie z.B. Behördenangelegenheiten, suchen einen Heimplatz,
verwalten das Vermögen, organisieren ambulante Dienste, halten Kontakte
zu wichtigen Personen und treffen notwendige Entscheidungen bei medizinischen
Maßnahmen.
Sie sind nicht wie der Begriff Betreuer vermuten ließe
zuständig für rein praktische Hilfen, wie Kochen, Putzen,
Wäsche- und Körperpflege.
Ihre Aufgabe ist vielmehr das Organisieren
solcher Hilfen.
|
 |
 |
 |