Anerkannter Betreuungsverein
Es gibt Menschen, die ihre Angelegenheiten infolge von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst bewältigen können. Für sie bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen eine*n rechtliche*n Betreuer*in (§1814 Bürgerliches Gesetzbuch).
Diese Aufgabe übernimmt der SkF mit seinen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuer*innen.
Der SkF Villingen ist ein staatlich anerkannter Betreuungsverein, unterstützt durch Mittel des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg. Die Betreuer*innen werden vom Gericht für bestimmte Aufgabenkreise bestellt.
Als persönlicher Ansprechpartner und Interessenvertreter der Betreuten erledigen Sie z.B. Behördenangelegenheiten, suchen einen Heimplatz, verwalten das Vermögen, organisieren ambulante Dienste, halten Kontakte zu wichtigen Personen und treffen notwendige Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen.
Sie sind nicht - wie der Begriff "Betreuer" vermuten ließe - zuständig für rein praktische Hilfen, wie Kochen, Putzen, Wäsche- und Körperpflege. Ihre Aufgabe ist vielmehr das Organisieren solcher Hilfen.
Die Betreuung ist eine Form der Unterstützung, die sich auf die Angelegenheiten bezieht, die der Hilfsbedürftige nicht selbst regeln kann.
Denkbare Aufgabenkreise sind:
- Geltendmachung von Rechtsansprüchen (Sozialhilfe, Rente, etc.)
- Wohnungsauflösung
- Sorge für die Gesundheit
- Verwaltung von Vermögen
- Bestimmung des Aufenthalts
Das Wichtigste ist jedoch der persönliche Kontakt & die mitmenschliche Beziehung zum Betreuten.